Re: Bewerbung zum Wiedereintritt Jodokus
von Jodokus » Mo 9. Apr 2012, 13:29
Werter Armeeführer Kiezmanny,
ihr sprecht mit mir als wäre ich ein Verbrecher, als hätte ich irgendetwas Verbrochen.
Ist das normal so? Ich kann euer Verhalten in keinster Weise verstehen, geschweige denn so Akzeptieren.
Kann es sein das Ihr mich mit einer anderen Person verwechselt?
Mein Letztes Beitritts Gesuch liegt etwa ein Halbes Jahr zurück, vermutlich sogar noch ein wenig Mehr. Aber das hat damit gar nichts zu Tun, bis Heute konnte mir niemand sagen warum ich Unehrenhaft Entlassen wurde ohne jeglichen Prozess ohne jegliche Wortmeldung.
Ich war bei euch in der Ausbildung als der Praktische Teil erfolgte und wir mitsamt der Genda Überfallen wurden? Entführt wurden? Wie auch immer ihr das nennen wollt. Ihr wart dort der Gendaführer ihr hattet die Verantwortung für die Gruppe. Warum soll ich Plötzlich die Schuld daran tragen?
Ich wurde dann Unehrenhaft aus der Armee entlassen und niemand wollte mir sagen warum und ich durfte an der Ausbildung nicht weiter Teilnehmen. ((Rpoff: Durch Forums Löschung hier gar nicht Möglich.)) Könnt ihr mir das erklären?
((Rpoff: Es Kann nicht sein das für Spiel Bugs, wo denn Admins Fehler Unterlaufen sind meine Spielfigur verantwortlich gemacht wird. Es ist bis heute nicht geklärt was genau Passiert ist. Wir waren Plötzlich alle in Spanien. Meine Figur kann dafür absolut keine Schuld für bekommen, das war eine Naturgewalt für die keiner etwas kann. Kann nicht sein das das nun Jodokus schuld sein soll wo es genauso gut jeder andere in der Gruppe hätte sein können, Ihr solltet Lernen Zwischen Rp und der Wirklichkeit zu Unterscheiden es bringt nichts wenn ihr die Schuld immer Irgendjemanden in die Schuhe Schiebt.))
Desweiteren kann ich euch nur sagen das hier ein Missverständnis vorliegt, ihr behauptet ich habe Verfehlungen mit Vorgesetzten, wenn ihr so etwas Behauptet bitte ich darum das die Anklage Schrift und das Urteil davon offengelegt wird. Denn Ihr behauptet Hier ein Ding nach dem anderen könnt nichts beweisen
Ich War Badischer Rekrut in Ausbildung, bis Heute gab es kein Militärprozess oder dergleichen der mein Rauswurf aus der Armee Rechtfertig. Genauso wenig bin ich nicht selbst ausgetreten.
Der Armee sind Schwerwiegende Fehler unterlaufen und diese werden immer weiter geführt.
Ich war Bereits davor mehrere Jahre in der Badischen Armee Tätig unter dem Komanndo von Armeeführer Warsling wo ich als Ausbilder Pflichtbewusst meiner Arbeit Nachging. Das war zu der Zeit wo ich die Ehrenbürgerschaft von Freiburg bekommen hatte.
Ein Auszug aus dem Gesetz besagt:
Zitat Anfang:
§13 – Disziplinarstrafen
(1) Verstößt ein Angehöriger der Armee gegen Regeln oder Gesetze beziehungsweise vernachlässigt er seine Aufgaben und Pflichten, so ist dies mit Disziplinarstrafen zu belegen. Disziplinarstrafen werden bei besonders schweren Verstößen öffentlich verhängt. Bei geringeren Verstößen können interne Strafen ausgesprochen werden. Besonders schwere Verstöße sind Hochverrat und Verrat.
(2) Öffentliche Disziplinarstrafen werden vom Armeeführer beim Staatsanwalt eingereicht, der dann stellvertretend Klage erhebt.
(3) Interne Disziplinarstrafen bis hin zur Suspendierung können von der Armeeführung ohne Prozess beschlossen werden. Rügen und Strafaufgaben können von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Die unehrenhafte Entlassung bedarf immer eines Militärprozesses. Ist eine Disziplinarstrafe offensichtlich sinnbefreit, gesetzeswidrig oder unverhältnismäßig, so wird ein Militärprozess eingeleitet.
(4) Militärprozesse werden vom Feldrichter geleitet. Ankläger in internen Verfahren ist ein beauftragter Offizier aus dem Stab. Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger, den er selbst nach Belieben aus den Reihen der Armee bestimmen kann. Im Falle eines Verfahrens in Abwesenheit des Soldaten übernimmt die Verteidigung ein von der Armeeführung dafür bestimmter Armeeangehöriger. Die Straffestsetzung erfolgt nach Antrag des Anklägers durch den Feldrichter. Bei seinen Urteilen ist der Feldrichter von Weisungen und Befehlen seiner Vorgesetzten unabhängig. Ein von ihm gefällter Urteilsspruch wird ohne weitere Prüfung gegebenenfalls durch das zuständige Provinzgericht vollstreckt. Hierzu wird der Feldrichter als Zeuge der Anklagevertretung aufgerufen.
[...]
(7) Disziplinarstrafen sind von der Berufung ausgeschlossen und in der Kaserne aktenkundig zu vermerken.
Zitat Ende
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Mit Euren Gerede hier Beleidigt ihr mich und die Familie, ja Beleidigt die Regentin mit einem Verbrecher zusammen zu sein. Ihr werft mir Ehrlosigkeit vor und unterstellt mir Straftaten die ich Niemals begangen habe. Was ihr Hier tut kommt schon einer Straftat gleich.
Es gibt keine Beweise für eure Unterstellungen, kein Schriftstück das Eure Aussage bestätigt. Kein Richter kein Anwalt kein Feldrichter weiß von einer Disziplinar Strafe, niemand weiß etwas von einem Militärprozess, keiner kennt denn Grund warum ich Unehrenhaft aus der Armee entlassen wurde.
Ist dies das Verhalten der Badischen Armee? Ist dies die Öffentlichkeitsarbeit?
Ihr sollt nicht für die Fehler eures Vorgängers Gerade stehen, ich möchte nur Gerechtigkeit.
Es liegt ganz an Euch ob ihr mit Stolz die Badische Armee wiederspiegelt oder ob ihr dem Bild eures Vorgängers folgen wollt und euch den Lügen und Beleidigungen anschließen wollt.
Ich Fordere euch bei eurer Ehre auf darüber Nachzudenken und in den Unterlagen nachzuschauen. Findet ihr die Angeblichen Strafen so bitte ich das ihr sie Vorlegt. Aber wenn ihr nichts dergleichen Findet und es nur Personen sind die Dinge Behaupten Aber keine Beweise haben. So behandelt mich wieder wie jeden Anderen Bürger und lasst mich als Rekrut Neubeginnen und Beweisen das die Aussagen nicht stimmen und ich ein Ehrenvoller Soldat bin, der sich seiner Pflicht sehr wohl bewusst ist.
Ja das ich ja sogar schon als Genda Soldat seit Monaten Treu und als Vorbild Agiere und Freiburg Beschütze. Bildet euch eure Eigene Meinung von mir.